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Weiterbildung Strassenbau | Maskenpflicht entfällt dank Covidzertifikat

An unseren Weiterbildungen kommt gemäss der neusten Verordnung vom Bundesrat die Zertifikatspflicht gemäss 3G-Prinzip (geimpft – genesen - getestet) zur Anwendung. Damit entfällt auch die Masken- und Abstandspflicht.

 

 

Ein Covid-Zertifikat erhalten Sie, wenn

  • Sie innerhalb der letzten 12 Monate vollständig geimpft wurden oder
  • Sie sich innerhalb der letzten 6 Monate mit Sars-CoV-2 angesteckt haben und als genesen gelten oder
  • Sie ein negatives Testresultat auf Sars-CoV-2 aus einem PCR-Test oder einem Antigen-Test vorweisen können, der nicht mehr als 72 bzw. 48 Stunden vor Beginn der Weiterbildung durchgeführt wurde. Denken Sie bitte daran, hierfür rechtzeitig einen Termin in einer Apotheke oder einem Testcenter zu vereinbaren. 

 

Das entsprechende Covid-Zertifikat muss zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis am Eingang vorgewiesen werden.

Es gelten die allgemeingültigen Vorschriften des BAG’s
bag-coronavirus.ch

 

 

 

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