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Abfälle

Die Einstufung eines zu entsorgenden Abfalls wird anhand der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) entschieden. Noch nicht definierte Stoffe können somit grundsätzlich beurteilt werden und einer sachgemässen Deponierung/ Entsorgung zugeführt werden. Die Untersuchung nach entsprechenden Schadstoffen erfolgt am Feststoff als Gesamtgehalt und an dessen Eluaten (wässriger und kohlendioxidsaurer Auszug) zur Bestimmung der auswaschbaren Anteile.