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Abfälle
Die Einstufung eines zu entsorgenden Abfalls wird anhand
der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) entschieden.
Noch nicht definierte Stoffe können somit grundsätzlich
beurteilt werden und einer sachgemässen Deponierung/ Entsorgung
zugeführt werden. Die Untersuchung nach entsprechenden Schadstoffen
erfolgt am Feststoff als Gesamtgehalt und an dessen Eluaten (wässriger
und kohlendioxidsaurer Auszug) zur Bestimmung der auswaschbaren Anteile.
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